Stiftung
30 Jahre Stiftung Historischer Hängegarten Schloss Neufra
Am 21.Dezember 1994 genehmigte das Regierungspräsidium Stuttgart die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts „Historischer Hängegarten Schloss Neufra“. Fünf Jahre später beurkundete das Notariat Riedlingen deren Gemeinnützigkeit.
Die Stiftung ist seit ihrer Gründung selbstlos tätig. Ihre Mittel dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke genutzt werden. Weder juristische noch natürliche Personen dürfen zweckfremde Ausgaben tätigen oder sich durch hohe Vergütungen selbst begünstigen.
Den Antrag hatten Waltraud und Wilhelm Johannsen beim Regierungspräsidium eingereicht. Sie hatten bereits ein Jahr zuvor ihr Eigentum an der gesamten Anlage der Stiftung überschrieben. Das Ehepaar wollte damit sicherstellen, dass – wie die vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigte Satzung betonte – der historische Hängegarten „dauerhaft und unabhängig“ über Generationen erhalten werden kann.
Seit nunmehr drei Jahrzehnten schützt die Stiftung das eingetragene Denkmal Historischer Hängegarten, das zur Sachgesamtheit von Schloss Neufra gehört, vor Verfall, Verkauf, denkmalschädlicher Umnutzung oder Schließung.
Seit Ihrer Gründung lädt die Stiftung ununterbrochen alle Interessierten zu Besuch und Besichtigung des heute nahezu einzigartigen Renaissancegartens ein.
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